Abgasmessung

Die Überprüfung von gasbetriebenen Feuerstätten sind gemäß Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geregelt.

Prüfungsorgan

Vom Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen wurden wir als Prüfungsorgan zur Abgasmessung berechtigt.

Dekret

Gemäß Paragraf §15f. des Wiener Polizei- und Luftreinhaltegesetzes, LGB1. für Wien Nr. 17/1957, in der Fassung der Gesetze LGB1. für Wien Nr. 23/1969, 17/1982 und 54/2000 wird

Herr Ali Yilmaz

zum

PRÜFUNGSORGAN

bestellt.

Abgasprüfung

Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?

Alle gasbetriebenen Feuerstätten, zB

  • Durchlaufwasserheizer
  • Heizthermen und Kombiheizthermen
  • Gasheizkessel

Warum muss es überprüft werden?

Die Abgasmessung stellt eine wichtige Maßnahme zur Luftreinhaltung und Energieeinsparung.

Welche Prüffristen gibt es?

alle 5 Jahre: Gasfeuerstätten mit mehr als 15 kW
alle 4 Jahre: Gasfeuerstätten bis 26 kW

Prüfbefund und Plakette

Abgas-Prüfbefund

Nach der Überprüfung wird ein Abgas-Prüfbefund ausgehändigt und bei positivem Befund eine Prüfplakette am Gerät angebracht. Bei Überschreitung eines Grenzwertes ist eine Mängelbehebung erforderlich.

Prüfplakette §57

Das Vorhandensein einer Prüfplakette §57 wird anlässlich der jährlichen Hauptkehrung durch Ihren Rauchfangkehrer überprüft. Sie können den Prüfebefund hier herunterladen.